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Fliegerarzt, Fliegerärztliche Untersuchungsstelle, Flugmedizinischer Sachverständiger, Aeromedical examiner, Ame, Reisemedizin, Rückkehrermedizin, Tropenmedizin, Gelbfieber-Impfstation, Reisemedizinische Beratung, Flugmedizin, Malaria-Diagnostik, Allgemeinmedizin, Hausarzt, Verkehrsmedizin, Tauchtauglichkeit, Sportboottauglichkeit, Psychotherapie, Gelbfieber-Impfstelle, DMP Diabetes, DMP Asthma, DMP COPD, DMP KHK, Hausarztvertrag

Dr. med. Cornelius Siggelkow
Mathilde-Kaiser-Str. 18
45138 Essen-Huttrop

 

Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen


Allgemeine Hinweise zu den fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchungen in dieser Untersuchungsstelle.
(nach den Anforderungen der jeweiligen Tauglichkeitsklasse gemäß Teil-MED der EU-Verordnung 1178/2011 in Verbindung mit dem jeweiligen AMC Material (Acceptable Means of Compliance))

Nur noch bis zum 31.12.2022!

Die Untersuchungen führen wir montags bis freitags – aus organisatorischen Gründen in aller Regel mittags – durch.
Bitte melden Sie sich ausschließlich telefonisch an. Geben Sie dabei bitte auch die gewünschte Tauglichkeitsklasse und Ihr Alter an und teilen Sie uns mit, ob es sich um eine Erst- oder Nachuntersuchung handelt.
Bitte bringen Sie am Untersuchungstag Ihre Lizenz sowie das aktuelle Tauglichkeitszeugnis mit. Sollte sich seit der letzten Untersuchung Ihre Brillen- bzw. Kontaktlinsenstärke geändert haben, bringen Sie bitte einen entsprechenden augenärztlichen Untersuchungsbericht mit. Ein sogenannter Brillenpass allein ist nicht ausreichend.
Für erstmalige Untersuchungen in unserer Untersuchungsstelle benötigen wir zusätzlich Ihren Personalausweis.
Wir bitten Sie, pünktlich um 12.15 Uhr in der Praxis zu sein, damit genug Zeit bleibt, Ihre Daten aufzunehmen sowie die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, bevor die eigentliche Untersuchung beginnt. Außerdem müssen Sie einige schriftliche Angaben auf dem dafür vorgesehenen Formular machen, was erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt. Je nach Umfang dauert die Untersuchung 1 bis 1,5 Stunden.
Ist eine Blutabnahme vorgesehen (s.u.), sollten Sie ca. 4 Stunden vor der Untersuchung nichts mehr gegessen und nichts Zuckerhaltiges getrunken haben (Mineralwasser, schwarzer Tee oder Kaffee sind o.k.). Sollten Sie eine umfangreichere Blutuntersuchung als vorgesehen wünschen, so teilen Sie uns das bitte vor der Blutabnahme mit. Die entstehenden Mehrkosten richten sich nach dem Untersuchungsumfang. Eine solche Erweiterung des Untersuchungsumfanges empfiehlt sich v.a. für solche Piloten, die zwischenzeitlich keine Check-up-Untersuchungen andernorts durchführen lassen.
Denken Sie bitte auch daran, dass Sie etwas Urin abgeben müssen.
In Anlehnung an die Empfehlungen der Krankenversicherungen biete ich über 45-jährigen Männern gleichzeitig eine Krebsvorsorgeuntersuchung an, soweit Sie diese nicht anderweitig jährlich durchführen lassen. Bei Interesse sprechen Sie mich bitte an.


Noch ein wichtiger Tipp: Die Untersuchung kann bis zu 45 Tage vor dem Ablauftermin durchgeführt werden, ohne dass sich dadurch der ursprüngliche Ablauftermin ändert. Es ist in jedem Falle sinnvoll, diese Möglichkeit zu nutzen: Es mindert nicht nur den Termindruck, sondern schafft in den sehr seltenen Zweifelsfällen auch die Möglichkeit, evtl. erforderliche ergänzende Untersuchungen noch fristgerecht abschließen zu können.


Vor der fliegerärztlichen ist evtl. auch noch eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Das Ergebnis muss auf dem entsprechenden Bogen des LBA dokumentiert werden.


Nach der Tauglichkeitsuntersuchung erhalten Sie von uns eine detaillierte Rechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Der Rechnungsbetrag ist nach den Bestimmungen der GOÄ sofort fällig und bar zu bezahlen.


Detaillierte Hinweise zum Untersuchungsumfang in den beiden Tauglichkeitsklassen


Klasse 1 (ATPL, CPL)
(Gültigkeitsdauer bis zum 60. Lebensjahr 12 Monate, ab dem 60. Lebensjahr 6 Monate, aber: Für gewerbliche Fliegerei mit nur einem Piloten ab dem 40. Lebensjahr 6 Monate (ausgenommen sind nur gewerbliche Ballonfahrer (12 Monate))

  • Fachaugenärztliche Untersuchung
    - alle 60 Monate bei Refraktionsfehlern zwischen +3 und +5 und -3 und -6 Dioptrien oder Astigmatismus und/oder Anisometropie von 2 - 3 Dioptrien
    - alle 24 Monate bei Refraktionsfehlern größer als -6 Dioptrien oder Astigmatismus und/oder Anisometropie größer als 3 Dioptrien
    - bei jeder Erstverordnung oder Änderung von Brillenglas- oder Kontaktlinsenstärken und jeder Augenerkrankung, Verletzung und/oder Operation
  • EKG
    - bis zum 30. Lebensjahr alle 60 Monate
    - ab dem 31. - 40. Lebensjahr alle 24 Monate
    - ab dem 41. - 50. Lebensjahr alle 12 Monate
    - danach bei jeder Untersuchung
  • Ergometrie nur wenn indiziert
  • Lungenfunktionsprüfung nur wenn indiziert
  • Urinuntersuchung bei jeder Untersuchung
  • Blutabnahme
    - kleines Blutbild bei jeder Untersuchung
    - Blutfette bei der ersten Untersuchung nach dem 40. Lebensjahr oder bei Risikoprofil
    - BZ, GGT, Kreatinin, TSH wenn indiziert
    - HbA1 ab dem 60. Lebensjahr
  • HNO-Untersuchung nur wenn indiziert
  • Audiometrie (Hörprüfung)
    - bis zum 40. Lebensjahr alle 60 Monate
    - ab dem 40. Lebensjahr alle 24 Monate


Klasse 2 (PPL)
(Gültigkeitsdauer bis zum 40. Lebensjahr 60 Monate, bis zum 50. Lebensjahr 24 Monate, ab dem 50. Lebensjahr 12 Monate)

  • Fachaugenärztliche Untersuchung
    - bei der Erstuntersuchung
    - später bei Erstverordnung oder Änderung von Brillenglas- oder Kontaktlinsenstärken und jeder Augenerkrankung, Verletzung und/oder Operation
  • EKG
    - bei der Erstuntersuchung
    - bei ersten Untersuchung nach Vollendung des 40. Lebensjahres
    - alle 2 Jahre nach Vollendung des 50. Lebensjahres
    - sowie jederzeit wenn indiziert
  • Ergometrie nur wenn indiziert
  • Lungenfunktionsprüfung nur wenn indiziert
  • Urinuntersuchung bei jeder Untersuchung
  • Blutabnahme
    - Lipidstatus bei der ersten Untersuchung nach dem 40. Lebensjahr oder bei mehr als 2 koronaren Risikofaktoren
    - Kl. BB, GGT, Kreatinin, BZ wenn indiziert
    - HbA1 ab dem 60. Lebensjahr
  • HNO-Untersuchung - bei der Erstuntersuchung danach wenn indiziert
  • Audiometrie (Hörprüfung): Nur bei IFR-Berechtigung!
    - bis zum 40. Lebensjahr alle 60 Monate
    - ab dem 40. Lebensjahr alle 24 Monate


LAPL
(Gültigkeitsdauer s. PPL, abweichend ab 50. Lebensjahr 24 Monate)

  • Untersuchung: Klinisch, RR-Messung, Urin, Sehtest, Hörtest


NB. Erstuntersuchungen der Klasse 1 können nicht bei uns oder einem anderen flugmedizinischen Sachverständigen (AME), sondern nur in einem Aeromedical Center (AMC) durchgeführt werden. Dasselbe gilt für die erste Verlängerungsuntersuchung der Klasse 1 nach dem 65. Lebensjahr. Bei weiterreichendem Informationsbedarf empfehlen sich die Internetseiten des LBA und/oder des Deutschen Fliegerarztverbandes.